Schwarzdeckenunterhaltungsverband Nord im Kreis Schleswig-Flensburg

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Anmeldung von Unterhaltungsarbeiten

Damit die übertragene Aufgabe der Asphaltstraßenunterhaltung durchgeführt werden kann, bedarfs es eines Austausches von Informationen. Es ist seit Gründung des Verbandes üblich, dass die Mitgliedsgemeinden selbständig prüfen, welche Asphaltarbeiten notwendig sind. Dazu erfolgt dann eine jährliche Meldung und dann eine Prüfung der angemeldeten Arbeiten für Deckenneubelegungen. Die gemeldeten Straßen sind nämlich in einem durchaus sehr unterschiedlichen Zustand mit auch sehr unterschiedlicher Verkehrsbedeutung. Ferner sind die durch die Umlage zu erzielenden Erträge begrenzt und dementsprechend ist im jährlichen Haushalt des Verbandes auch nur eine begrenzte Mittelbereitstellung erfolgt.

 

Es beginnt also zunächst mit der Anmeldung von Aspahltarbeiten durch die Mitgliedsgemeinde. Für Arbeiten in 2020 erfolgt dies zum 01.12.2019.

 

Es wird dazu den Gemeinden eine Anforderung durch den Verband zugeschickt und die enthält neben Karten auch zwei Dateien. Eine Exel-Datei in der die angemeldeten Deckenneubelegungen gelistet werden sollen, die dann auch auf den Karten mit roten Linnen gekennzeichnet werden, und eine Worddatei, in der die Kontaktdaten erfasst werden, damit die ausführende Firma auch den richtigen Ansprechpartner bei der Gemeinde informieren kann.

 

Wenn die Dateien ausgefüllt und die Karte gekennzeichnet ist dann wäre es von Vorteil, wenn die Karte farbig eingescannt werden könnte und dann zusammen mit den beiden anderen ergänzten Datein an den Verband zurückgeschickt würden. Bitte versäumen Sie nicht, die für Sie tätige Verwaltung oder umgekehrt die Bürgermeisterin/den Bürgermeister sowie ggfs. andere zu informieren, die über den Vorgangn Kenntnis erhalten sollen.

 

Die Daten werden von unserem beauftragten Tiefbauingenieur übernommen und zusammengestellt. Es erfolgt dann eine Bereisung mit einer Begutachtung der gemedleten Strecken. Dazu werden die Hauptausschussmitglieder mitfahren und entscheiden müssen, welche Arbeiten durchgeführt werden sollten. Das Ergebnis wird dann durch den Verbandsingenieur unter Berücksichtigung der verfügbaren Mittel jeder Gemeinde hinsichtlich ihrer Anmeldung mitgeteilt.

 

Sollten dazu weitere Arbeiten notwendig sein (Bordsteine oder Rinnen anheben, ersatzweise Flächenfräsungen usw.) stimmt dies der Verbandsingenieur mit der Gemeinde ab. Es ist nicht zwingend, dass solche Arbeiten auch durch die ausführende Firma des Verbandes durchgeführt werden. Jede Gemeinde vergibt diese Arbeiten selbständig, weil es nicht die eigentlichen Aufgaben des Verbandes sind, sondern nur in diesem Zusammenhang stehende zusätzliche Arbeiten, die nicht auf den Verband übertragen wurden. Sofern der Verband mit seiner Firma in diesem Zusammenhang Arbeiten durchführen soll, erfolgt dies nur nach verbindlicher Kostenübernahmeerklärung durch die Gemeinde.

 

Wenn die Deckenneubelegung dann erfolgt ist, sollte geprüft werden, ob die Banketten angeglichen werden müssen, ob Schieber oder Schächte angehoben werden müssen. Diese Arbeiten erfolgen auch nicht durch den SUV Nord.

 

Flickarbeiten für das Füllen von Schlaglöchern sollen dann weiterhin im Frühjahr des Ausführungsjahres gemeldet werden. Dieses wird dann auch durch den Verband abgefragt. Auch hier ist es sinnvoll die in der Karte mit blauen Markierungen versehenen Flickstellen zu Listen und die Karten dann eingescannt mit Liste an den Verband zu senden.

 

Es kann durchaus sein, dass auch noch bis zum Ausführungszeitpunkt weitere Schlaglöcher entstehen. Daher sollte dies auch weiterhin kontrolliert werden, damit dann auch diese mit abgearbeitet werden können, wenn die Firma sich dann bei der Gemeinde oder einer anderen genannten Kontaktperson meldet, um die Ausführung anzukündigen. Dies erfolgt oft sehr kurzfristig (am Vortag). Ideal wäre es, wenn nicht nur dann die neuen Schlaglöcher mitgeteilt würden, sondern sogar noch ein Vertreter der Gemeinde mitfahren kann und so durch perösnliche Einweisung eine schnelle und umfassende Ausführung gewährleistet ist. Es sollen nur Schläglöcher mit dem Mischgut geflickt werden.

 

Sofern die Bürgermeisterin/der Bürgermeister aus welchen Gründen auch immer von der Verwaltung nicht die Anmeldeunterlagen erhalten haben sollte, können Sie hier die Formulare herunterladen. Die Karten müssten dann gesondert zugeschickt werden. Bitte teilen Sie uns dass dann mit: